Insektenbekämpfung

Insekten wie Hummeln, Wespen, Hornissen stehen unter Naturschutz und müssen laut Gewerbeordnung von einer Fachfirma umgesiedelt oder entfernt werden.

Handelt es sich um eine Ausnahmesituation mit Gefahr im Verzug, für Kleinkinder, Allergiker, an speziellen Orten wie Kindergärten, Altenheimen, oder Orten mit öffentlichem Andrang, darf die Feuerwehr eine Umsiedlung oder Entfernung durchführen.

Liegt Gefahr im Verzug vor, bitten wir um Kontaktaufnahme und stehen jederzeit gerne zur Verfügung.